Kategorie: Aktuelles

Konstanz wird zur Smart Green City – Aufruf zur Beteiligung

Im Stadtgebiet übermitteln mehrere Sensoren die Umweltdaten in Echtzeit. Auch die Stadtwerke sind bei diesem kleinen Baustein der Smart Green City dabei.
Wie hoch ist die Temperatur in diesem Moment auf dem Bodensee? Wie hat sich die CO2-Konzentration auf der Laube in den letzten Stunden und Tagen entwickelt? Solche klimaschutzrelevanten Daten verschiedener Standorte im Konstanzer Stadtgebiet sind für jede Person offen und in Echtzeit einsehbar. Denn sogenannte Umweltdaten-Sensoren zeigen automatisiert verschiedenste Werte an, die dann ebenfalls entsprechend weiterverarbeitet werden können.
Auch wenn das Prinzip dahinter nicht komplett neu ist, zeigt es exemplarisch, wie die Smart Green City von morgen aufgebaut sein kann. Denn solche automatisierten Datenpunkte können auf vielen Feldern ein effizienteres Arbeiten und eine größtmögliche Transparenz ermöglichen.
So können beispielsweise MeteorologInnen diese Umweltdaten nutzen, aber auch Institutionen, wenn es etwa darum geht, Geräuschpegel an Straßen dauerhaft zu messen. Durch die Open-Data-Basis ist hier – je nach Anwendung – auch eine weitere Vernetzung von Datenpunkten denkbar.
Die Datensensoren sind in sogenannten Smart Kits verbaut, die mit Solarzellen betrieben werden. Diese Kits wurden von der Stadt Konstanz im Rahmen des Projekts Smart Green City besorgt und angebracht. Die Stadtwerke haben mit dem Dach des Fährschiffes „Konstanz“ einen Standpunkt zur Verfügung gestellt, sodass nun auch Umweltdaten zugänglich sind, während das Schiff über den See fährt.
Solche Sensoren sind übrigens weltweit zu finden und können auch von Privatpersonen in Eigeninitiative aufgebaut werden. Das ist sogar ausdrücklich gewünscht, denn die Beteiligung von und Interaktion mit den BewohnerInnen der Stadt sind das Ziel hinter der Smart City. Alle Sensordaten weltweit von Island über Konstanz bis Südafrika sind hier zu sehen: https://smartcitizen.me/kits/14453
 Wer mehr zum Projekt Smart Green City erfahren möchte, findet unter www.konstanz.de/digital viele interessante Infos. Die Lärmschutz-Initiative Konstanz e.V. unterstützt diese Aktion und ist bemüht, weitere Messpunkte an kritischen Stellen installieren zu lassen.

Einweihung Begegnungstische Benediktiner Platz

„Gerettet vor den Mühlen de Bürokratie“ – so titulierte Claudia Rindt vom Südkurier die Einweihungsfeier der Bürgergemeinschaft Petershausen e.V. (BGP) am Benediktinerplatz.  Die SPD  Konstanz und die BGP hatten es geschafft, nach langem Ringen das Begrünen des Platzes durchzusetzen – ein pragmatisches Projekt weg vom bürokratischen Verwaltungsakt. Nun stehen dort zwei Begegnungsbänke, finanziert vom Bürgerbudget sowie drei Kästen mit Pflanzen, die von Herrn Hentschel (BGP) mit Wasser versorgt werden – weitere Hilfskräfte willkommen!  Der Benediktinerplatz ist nun auch ein interkultureller Ort, denn die Stabsstelle INternational der Stadt hat dort sog. „WIR“-Bänke aufstellen lassen. Bleibt zu hoffen, dass die Platanen unbeschnitten bleiben, um an den immer heißer werdenden Sommertagen Schatten zu spenden. Und wie wäre es mit einem Trinkbrunnen?

Die launige Einweihungsfeier wurde auf YOUTUBE festgehalten: https://youtu.be/xK_4D6KXuz0?si=KSbow3OFsnzoMFI_

Musik aus um 22.00 Uhr

Die Lärmschutzinitiative Konstanz e.V.  (ständiges Mitglied der Bürgergemeinschaft Petershausen) hat eine Petition erstellt mit dem Ziel, die Nachtruhe in den vom nächtlichen Lärm durch Techno-Musik betroffenen Erholungsgebiete unserer Stadt durch eine sogenannte Parkanlagenverordnung einzuhalten – „Musik aus um 22.00 Uhr“. Wir bittet alle Bürger von Konstanz,  diese Petition zu unterschreiben. Sie kann hier eingesehen werden:

https://www.openpetition.de/petition/online/laermschutz-in-konstanz-lebensqualitaet-und-gesundheit

Anerkennung als regional tätige Umweltvereinigung

Die Bürgergemeinschaft Petershausen ist vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BaWü, Referat 16: Allgemeine Rechtsangelegenheiten, Umweltrecht, Umweltmeldestelle als regional tätige Umweltvereinigung gemäß § 3 des Umweltrechts- behelfsgesetzes anerkannt! Dies bedeutet z. B., dass die BGP den Behörden gegenüber größere Rechte als bisher auf (kostenfreie!) Einsicht in umweltrelevante Planungen, Gutachten etc. sowie Klagerecht hat.

Urkunde: Umweltvereinigung vom Ministerium: