Einladung zur Einweihung Bendiktinerplatz am 3.10.2023, 15.00 Uhr

Einweihung des ersten Abschnitts der Begrünung des Benediktinerplatzes

Sehr geehrte Nachbarn am Benediktinerplatz, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger in Petershausen, sehr geehrte Stadtverwaltung,

die Stadt Konstanz (Stabsstelle Konstanz International, ASU und TBK), die SPD-Fraktion und die Bürgergemeinschaft Petershausen möchten mit Ihnen die 2 Begegnungstische mit Bänken, 3 Begrünungskisten und die WIR-Bank auf dem Benediktinerplatz einweihen, wozu wir Sie herzlich einladen:

Dienstag 3. Oktober 2023 ab 15 Uhr

Die Begrünung und Belebung des Benediktinerplatzes ist ein lang geplantes Projekt der SPD-Fraktion und der Bürgergemeinschaft Petershausen. Dieser erste Schritt konnte nun endlich anlässlich der Installation der

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christian Millauer    Dietmar Messmer                   Vorstände der BGP (vorstand@bgp-Konstanz.de )

„WIR-Bank“ des neuen interkulturellen Begegnungsortes in

Konstanz, dem ASU, der TBK und der BGP verwirklicht werden.

Mehr zur Wir-Bank: www.konstanz.de/international/wir-bank+aktion

 

Musik aus um 22.00 Uhr

Die Lärmschutzinitiative Konstanz e.V.  (ständiges Mitglied der Bürgergemeinschaft Petershausen) hat eine Petition erstellt mit dem Ziel, die Nachtruhe in den vom nächtlichen Lärm durch Techno-Musik betroffenen Erholungsgebiete unserer Stadt durch eine sogenannte Parkanlagenverordnung einzuhalten – „Musik aus um 22.00 Uhr“. Wir bittet alle Bürger von Konstanz,  diese Petition zu unterschreiben. Sie kann hier eingesehen werden:

https://www.openpetition.de/petition/online/laermschutz-in-konstanz-lebensqualitaet-und-gesundheit

Anerkennung als regional tätige Umweltvereinigung

Die Bürgergemeinschaft Petershausen ist vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BaWü, Referat 16: Allgemeine Rechtsangelegenheiten, Umweltrecht, Umweltmeldestelle als regional tätige Umweltvereinigung gemäß § 3 des Umweltrechts- behelfsgesetzes anerkannt! Dies bedeutet z. B., dass die BGP den Behörden gegenüber größere Rechte als bisher auf (kostenfreie!) Einsicht in umweltrelevante Planungen, Gutachten etc. sowie Klagerecht hat.

Urkunde: Umweltvereinigung vom Ministerium: