Die Bürgergemeinschaft Petershausen ist vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BaWü, Referat 16: Allgemeine Rechtsangelegenheiten, Umweltrecht, Umweltmeldestelle als regional tätige Umweltvereinigung gemäß § 3 des Umweltrechts- behelfsgesetzes anerkannt! Dies bedeutet z. B., dass die BGP den Behörden gegenüber größere Rechte als bisher auf (kostenfreie!) Einsicht in umweltrelevante Planungen, Gutachten etc. sowie Klagerecht hat.