Termine

 


Sehr geehrte Mitglieder der BGP ,                                                               24.03.2025

hiermit möchten wir Sie zu unserer aoMitgliederversammlung einladen,

Termin. aoMV   Mittwoch 9.4. 2025  18.00 – ca. 19.00 Uhr
Ort:      Treff Petershausen

Vorläufige TO:

 Begrüßung, Beschlussfähigkeit, Einladungsfrist, Festlegen TO

  1. Genehmigung  Protokoll der Mitgl. Vers. vom 7. 3. 2025
  2. weitere Satzungsänderungen

Anträge: Aufgrund  des Finanzamtes und unserer Beraterin Frau Berndt Kunze sind noch folgende Änderungen der Satzung notwendig.

Wir stellen den Antrag, diese zu genehmigen:

3.1 NEU

  • 9 Auslagenersatz, Aufwandsentschädigungen –Geschäftsführung

(1) Die Tätigkeit des Vorstandes und der anderen Organe für den Verein ist ehrenamtlich.

Jedes Mitglied hat jedoch Anspruch auf Ersatz seiner angemessenen Auslagen gegen

Nachweis.

(2) Durch Beschluß der Mitgliederversammlung kann den tätigen Mitgliedern und den Organen des Vereines für die satzungsgemäße Tätigkeit für den Verein eine angemessene

Aufwandsentschädigung im Sinne des § 3 Nr 26 EstG sowie  § 3 NR 26a ESTG (Ehrenamtspauschale)  gezahlt werden. Hierbei ist jedoch stets das Gebot der Sparsamkeit sowie das Gebot der Selbstlosigkeit ( § 55 AO) zu beachten.

(3) Aufwendungsersatz und Aufwandsentschädigung können längstens bis zum 31. Dezember des auf die Entstehung des Anspruchs folgenden Kalenderjahres schriftlichbeim Vorstand geltend gemacht werden. Aufwendungsersatz wird nur gewährt, wenn die Aufwendungen mit Belegen und Aufstellungen, die prüffähig sein müssen,

nachgewiesen werden.

(4) Zur Erledigung der Geschäftsführungsaufgaben und zur Führung der Geschäftsstelle ist der Vorstand ermächtigt, im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten, hauptamtlich Beschäftigte anzustellen. Der Vorstand kann für die Erledigung der laufenden Geschäfte insbesondere einen Geschäftsführer einstellen, der die Geschäftsstelle des Vereines leitet, soweit er diese Aufgabe nicht selber übernimmt. Der Geschäftsführer ist dem Vorstand verantwortlich; er berichtet dem geschäftsführenden Vorstand.

 

3.2 Neu

  • 11Verarbeitung der Mitgliederdaten – Datenschutz

 (1) Der Verein nimmt für sich die folgenden relevanten Daten aller seiner Mitglieder in das vereinseigene EDV-System auf:

  1. a) Namen und Anschrift,
  2. b) Geburtsdatum und Alter
  3. c) Telefonnummern/E-Mail-Adresse
  4. d) Bankverbindung(en)
  5. e) Beitritts- und ggf. Austrittsdatum
  6. f) Sonstige Informationen, wenn und soweit sie zur Erfüllung des Vereinszwecks erforderlich sind.

(2) Jedem Mitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet.

(3) Nur Mitglieder, die eine besondere Funktion ausüben, für welche die Kenntnis

bestimmter Mitgliederdaten erforderlich ist, erhalten diese Daten.

(4) Beim Vereinsaustritt bzw. mit Beendigung der Mitgliedschaft werden Name,

Adressdaten, Geburtsdatum und weitere persönliche Daten des Mitglieds aus der

Mitgliederverwaltung gelöscht. Hiervon ausgenommen sind personenbezogene Daten

des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen. Entsprechende Daten

werden gemäß den steuerrechtlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der

schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.

(5) Die Konkretisierung der Rechte und Pflichten der Mitglieder erfolgt in der

Datenschutzordnung des Vereins. Der Vorstand ist berechtigt, mit einer Mehrheit von

2/3 der abgegebenen Stimmen eine solche Datenschutzordnung zu erlassen, zu ändern

und aufzuheben.

3.3  § 12 Auflösung des Vereins
Auflösung des Vereins und Änderung der Satzung können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins zu je 50% an den „Verein Lärmschutzinitiative Konstanz LINK e.V. und die Stadt Konstanz für den Treff Petershausen“, welche  es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützigen Zwecke zu verwenden haben. Im Falle des Wegfalls des Einen fallen 100% an den Anderen.

3.4 Diese Satzung wurde von den Mitgliederversammlungen am 07.03.2025 und 9.4.2025  ergänzt und beschlossen und ersetzt die Satzung vom 14. 6. 2013. Sie tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

3.5 die MV möge beschließen, die geänderten, gesamten, vorgelegten, einzeln besprochenen und am 7.3.25 beschlossenen Satzungsänderungen gesamthaft zu beschließen und ersetzen die Satzung vom 14. 6. 2013.

3.6 die MV möge beschließen, gegebenenfalls notwendige Änderungen des Finanzamtes ohne vorherigen Beschluss der Mitgliederversammlung nachträglich einsetzen zu dürfe

Anlage Komplette Satzung alt –  neu

4. Büdingenpark

5. Zigarettenautomat

6. Veranstaltungen  2025

 

Wir freuen uns auf das Wiedersehen und den Austausch.

Bitte teilen Sie uns dringend Ihre E-Mail – Adresse mit, damit wir Sie immer auf dem Laufenden halten können!! ( dr.millauer@bg-petershausen.de )

Falls Sie verhindert sein sollten, würden wir uns über Ihren schriftlichen Beitrag freuen.

Mit freundlichen Grüssen,

Gez.:   Dr. C. Millauer                                               D. Messmer

für den Gesamtvorstand der Bürgergemeinschaft Petershausen